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(Quelle: www.freepik.com)
    Nachhilfe und Lerntherapie
Dr. phil. Heike Hering
– Heike's LernCoaching


🏠 Stöckener Str. 162, 30419 Hannover
🕑 Mo-Fr 10-18 Uhr (außer in den Ferien)
☎   0511 424905 oder 0152 29937729
✉   nachhilfe-dr-hering@t-online.de

Kostenlose Nachhilfe dank BuT
(Bildung und Teilhabe)

Wenn Sie verschiedene staatliche Leistungen (außer ALG I) beziehen, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen und damit den Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder bezahlt bekommen.

Arbeitslosengeld I (ALG I) allein reicht nicht für Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) aus. Sie sind jedoch BuT-berechtigt, wenn Sie zusätzlich Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) beziehen oder wenn Sie

beziehen. BuT fördert Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe und Teilhabe (Sport/Musik) für Kinder bis 25 Jahre.

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Grundantrags und des Antrags auf Lernförderung. Bitte bringen Sie Ihre BuT-Nummer bzw. BuT-Berechtigung mit. Wenn Ihr Antrag von der Schule korrekt ausgefüllt wurde, reichen wir ihn bei der zuständigen Behörde ein und kümmern uns um den Rest.

 

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