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Nachhilfe und Lerntherapie Dr. phil. Heike Hering – Heike's LernCoaching 🏠 Stöckener Str. 162, 30419 Hannover 🕑 Mo-Fr 10-18 Uhr (außer in den Ferien) ☎ 0511 424905 oder 0152 29937729 ✉ nachhilfe-dr-hering@t-online.de |
Wenn Sie verschiedene staatliche Leistungen (außer ALG I) beziehen, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen und damit den Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder bezahlt bekommen.
Arbeitslosengeld I (ALG I) allein reicht nicht für Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) aus. Sie sind jedoch BuT-berechtigt, wenn Sie zusätzlich Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) beziehen oder wenn Sie
beziehen. BuT fördert Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe und Teilhabe (Sport/Musik) für Kinder bis 25 Jahre.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Grundantrags und des Antrags auf Lernförderung. Bitte bringen Sie Ihre BuT-Nummer bzw. BuT-Berechtigung mit. Wenn Ihr Antrag von der Schule korrekt ausgefüllt wurde, reichen wir ihn bei der zuständigen Behörde ein und kümmern uns um den Rest.